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Antrag auf Grundbuchberichtigung
bei Erbfall oder Scheidung
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Eine Grundbuchberichtigung ist ein wichtiger Schritt bei der Übertragung von Immobilienbesitz. Es handelt sich um einen Eintrag im Grundbuch, der eine
Änderung der Eigentumsverhältnisse oder anderer wichtiger Faktoren wie Belastungen oder Lasten an der Immobilie widerspiegelt. Das Grundbuch muss in verschiedenen Fällen berichtigt werden, um die Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie korrekt und eindeutig zu dokumentieren.

Zu den häufigsten Gründen für eine Grundbuchberichtigung gehören:
1. Kauf oder Verkauf
2. Erbfall oder Scheidung
3. Namens- oder Adressänderung
4. Änderung von Belastungen oder Lasten
5. Entfernung von Altlasten

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Häufige Fragen

Das Antragsverfahren für eine Grundbuchberichtigung kann je nach Grund der Änderung und Zuständigkeit des Grundbuchamts variieren. Im Allgemeinen gibt es jedoch einige Schritte, die bei einem Antrag auf Grundbuchberichtigung eingehalten werden müssen.

1. Antragsformular online ausfüllen: Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Dabei müssen alle relevanten Informationen zur Immobilie sowie zur Änderung der Eigentumsverhältnisse oder anderer wichtiger Faktoren angegeben werden.

2. Dokumente vorbereiten: Je nach Art der Änderung müssen verschiedene Dokumente vorbereitet werden, wie zum Beispiel Kaufverträge, Heiratsurkunden, Testament oder gerichtliche Entscheidungen. Diese Dokumente müssen in beglaubigter Form beim Grundbuchamt eingereicht werden.
Identitätsnachweis: Der Antragsteller muss seine Identität nachweisen, beispielsweise durch einen Personalausweis oder Reisepass.

3. Einreichung des Antrags: Der Antrag und die beglaubigten Dokumente müssen beim zuständigen Grundbuchamt eingereicht werden. Hierbei können Gebühren anfallen, die je nach Art der Änderung und Zuständigkeit des Grundbuchamts variieren können.

4. Prüfung durch das Grundbuchamt: Das Grundbuchamt prüft den Antrag und die vorgelegten Dokumente auf ihre rechtliche Zulässigkeit und Vollständigkeit. Im Anschluss wird die Änderung im Grundbuch vorgenommen und der Antragsteller wird darüber informiert.

Zur Berichtigung des Grundbuches aufgrund eines Erbfalls benötigen Sie einen der folgenden Nachweise, der die vom Grundbuchamt einzutragende Erbfolge beweist:

  • Ausfertigung eines Erbscheins oder

  • beglaubigte Abschrift eines Europäisches Nachlasszeugnisses, dessen Gültigkeitszeitraum (= 6 Monate ab Ausstellungsdatum) noch nicht abgelaufen ist.

  • beglaubigte Ablichtung eines notariellen Testaments bzw. eines notariellen Erbvertrages mit beglaubigter Abschrift der Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts;
  • Ein handschriftliches Testament reicht zur Grundbuchberichtigung nicht aus; in diesem Fall ist zwingend ein Erbschein beim Nachlassgericht zu beantragen.

    Eine Grundbuchberichtigung ist notwendig, um Änderungen an den Eigentumsverhältnissen oder anderen wichtigen Faktoren an einer Immobilie im Grundbuch zu dokumentieren. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken und Immobilien sowie Belastungen und Lasten wie Hypotheken, Grundschulden oder Wegerechten eingetragen werden.

    Eine fehlerhafte oder unvollständige Eintragung im Grundbuch kann zu rechtlichen Problemen führen, beispielsweise im Falle eines Verkaufs oder einer Belastung der Immobilie. Eine Grundbuchberichtigung ist daher notwendig, um die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien zu klären und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

    Zu den häufigsten Gründen für eine Grundbuchberichtigung gehören beispielsweise der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, ein Erbfall, Namens- oder Adressänderungen sowie Änderungen von Belastungen oder Lasten an einer Immobilie.

    Es ist wichtig, Änderungen an den Eigentumsverhältnissen oder anderen wichtigen Faktoren an einer Immobilie zeitnah im Grundbuch zu dokumentieren,
    um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und das Eigentum klar und eindeutig zu regeln.

    Mit dem Tod eines (Mit-)Eigentümers wird das Grundbuch unrichtig.

    Da die Richtigkeit des Grundbuches als amtliches Register im öffentlichen Interesse liegt, besteht für die Erben eine Pflicht, beim Grundbuchamt die Berichtigung des Grundbuches zu beantragen und alle Unterlagen für den Nachweis der Erbfolge zu beschaffen.

    Diese Verpflichtung kann das Grundbuchamt nötigenfalls auch mittels Festsetzung eines Zwangsgeldes durchsetzen.

    Das Grundbuch muss in verschiedenen Fällen berichtigt werden, um die Eigentumsverhältnisse an einer Immobilie korrekt und eindeutig zu dokumentieren. Zu den häufigsten Gründen für eine Grundbuchberichtigung gehören:

    1. Kauf oder Verkauf einer Immobilie: Wenn eine Immobilie verkauft wird, muss der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Hierbei muss auch geprüft werden, ob es Belastungen oder Lasten an der Immobilie gibt, die im Grundbuch vermerkt werden müssen.

    2. Erbfall: Im Falle eines Erbfalls müssen die Erben als neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Hierbei kann es notwendig sein, einen Erbschein oder ein Testament vorzulegen.

    3. Namens- oder Adressänderung: Wenn sich der Name oder die Adresse des Eigentümers einer Immobilie ändert, muss auch das Grundbuch entsprechend berichtigt werden.

    4. Änderung von Belastungen oder Lasten: Wenn sich die Belastungen oder Lasten an einer Immobilie ändern, beispielsweise durch die Aufnahme eines Kredits, muss dies im Grundbuch eingetragen werden.

    5. Entfernung von Altlasten: Wenn Altlasten an einer Immobilie entfernt werden, beispielsweise durch eine Sanierung oder den Abriss eines Gebäudes, müssen diese ebenfalls im Grundbuch berichtigt werden.

    Es ist wichtig, Änderungen an den Eigentumsverhältnissen oder anderen wichtigen Faktoren an einer Immobilie zeitnah im Grundbuch zu dokumentieren, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und das Eigentum klar und eindeutig zu regeln.

    In vielen Fällen ist eine Grundbuchberichtigung Pflicht, wenn es Änderungen an den Eigentumsverhältnissen oder anderen wichtigen Faktoren wie Belastungen oder Lasten an einer Immobilie gibt, muss die Änderung im Grundbuch eingetragen werden, um die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien zu klären. Eine fehlerhafte oder unvollständige Eintragung kann zu rechtlichen Problemen führen, beispielsweise im Falle eines Verkaufs oder einer Belastung der Immobilie.

    In bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei einer Adressänderung, kann die Grundbuchberichtigung zwar nicht zwingend vorgeschrieben sein, aber dennoch empfehlenswert, um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen zu einer Immobilie aktuell und korrekt sind.

    Wenn das Grundbuch nicht berichtigt wird, obwohl Änderungen an den Eigentumsverhältnissen oder anderen wichtigen Faktoren wie Belastungen oder Lasten an einer Immobilie vorliegen, kann dies zu rechtlichen Problemen führen.

    Im Falle eines Verkaufs oder einer Belastung der Immobilie können Schwierigkeiten bei der Übertragung des Eigentums oder der Lasten entstehen, da das Grundbuch nicht den aktuellen Stand widerspiegelt. Es kann auch zu Streitigkeiten zwischen den beteiligten Parteien kommen, da die Eigentumsverhältnisse nicht eindeutig geklärt sind.

    Darüber hinaus kann die fehlende Berichtigung des Grundbuchs auch Auswirkungen auf die Finanzierung haben. Wenn eine Immobilie als Sicherheit für einen Kredit dient, kann eine unklare oder fehlerhafte Eintragung im Grundbuch dazu führen, dass der Kreditgeber den Kredit nicht gewährt oder höhere Zinsen verlangt.

    Die Dauer einer Grundbuchberichtigung kann je nach Art der Änderung, Zuständigkeit des Grundbuchamts und der Komplexität des Falles variieren.
    In der Regel kann eine Grundbuchberichtigung jedoch innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden, wenn alle notwendigen Unterlagen und Dokumente vorliegen und die Eintragung im Grundbuchamt schnell bearbeitet wird.

    In komplexeren Fällen, wie beispielsweise bei einer Erbengemeinschaft oder einem Streit um die Eigentumsverhältnisse, kann das Verfahren jedoch länger dauern. Hier kann es notwendig sein, zusätzliche Dokumente vorzulegen oder Gerichtsverfahren abzuwarten, bevor die Eintragung im Grundbuch erfolgen kann.

    Ein Verstorbener kann im Grundbuch als Eigentümer oder Berechtigter solange eingetragen bleiben, bis eine Grundbuchberichtigung durchgeführt wird.
    Die Erben sind dazu verpflichtet, die Eigentumsverhältnisse im Grundbuch zu aktualisieren, um die Rechte und Pflichten an der betreffenden Immobilie zu klären.

    Die Berichtigung des Grundbuches ist gesetzlich vorgeschrieben und es wird empfohlen diese innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erbschaftsantritt durchzuführen.

    Eine solche Grundbuchberichtigung im Falle eines Erbfalls sollte jedoch möglichst zeitnah erfolgen, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und die Eigentumsverhältnisse klar und eindeutig zu regeln. Wenn keine Grundbuchberichtigung durchgeführt wird, kann es zu rechtlichen Problemen und Unsicherheiten kommen, beispielsweise im Falle eines Verkaufs oder einer Belastung der Immobilie.

    Die Kosten einer Grundbuchberichtigung werden in der Regel vom Antragsteller getragen. Dabei können die Kosten je nach Art der Änderung, Zuständigkeit des Grundbuchamts und der Höhe des Grundstückswerts variieren.

    Zu den Kosten einer Grundbuchberichtigung gehören unter anderem die Gebühren für die Eintragung im Grundbuch, die Kosten für die beglaubigte Abschrift des Grundbuchauszugs sowie gegebenenfalls die Kosten für die Beglaubigung von Dokumenten durch einen Notar.

    Bei einer Grundbuchberichtigung im Erbfall können auch Kosten für einen Erbschein oder eine Testamentsvollstreckung anfallen, je nachdem welche Dokumente benötigt werden.

    In manchen Fällen können die Kosten für eine Grundbuchberichtigung jedoch auch von der Gegenseite, beispielsweise bei einem Verkauf oder einer Zwangsversteigerung, übernommen werden.

    Die Kosten für eine Grundbuchberichtigung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art der Änderung, der Höhe des Grundstückswerts und der Zuständigkeit des Grundbuchamts. Die Gebühren für eine Grundbuchberichtigung können daher sehr unterschiedlich ausfallen.

    Zu den Kosten einer Grundbuchberichtigung gehören in der Regel:

    1. Eintragungsgebühr: Die Eintragungsgebühr richtet sich nach dem Grundstückswert und beträgt in der Regel zwischen 0,5% und 1,5% des Wertes.

    2. Abschrift des Grundbuchauszugs: Für eine beglaubigte Abschrift des Grundbuchauszugs können je nach Umfang der Unterlagen zwischen 10 und 100 Euro anfallen.

    3. Kosten für beglaubigte Kopien von Dokumenten: Wenn beglaubigte Kopien von Dokumenten benötigt werden, wie beispielsweise bei einer Namensänderung oder einem Erbfall, können hierfür zusätzliche Kosten anfallen.

    4. Gegebenenfalls Kosten für einen Rechtsanwalt oder Notar: Wenn eine Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Notar erforderlich ist, können hierfür zusätzliche Kosten anfallen.

    In manchen Fällen können die Kosten für eine Grundbuchberichtigung jedoch auch von der Gegenseite, beispielsweise bei einem Verkauf oder einer Zwangsversteigerung, übernommen werden.

    Die Kosten für eine Grundbuchänderung nach einem Todesfall können je nach Art der Änderung und der Zuständigkeit des Grundbuchamts variieren.
    Gänzlich kostenlos ist die Umschreibung im Grundbuch also innerhalb der 2-Jahresfrist bei Vorliegen eines notariellen Testaments/Erbvertrages.
    Ansonsten fallen zumindest für den Erbschein Gebühren an, dessen Höhe sich wiederum nach dem Nachlasswert richten.
    Zu den Kosten können folgende Gebühren und Kostenpunkte gehören:

    1. Eintragungsgebühr: Die Eintragungsgebühr richtet sich nach dem Grundstückswert und beträgt in der Regel zwischen 0,5% und 1,5% des Wertes.

    2. Kosten für die Eintragung der Erben im Grundbuch: Für die Eintragung der Erben im Grundbuch können zusätzliche Gebühren anfallen.

    3. Kosten für einen Erbschein: Wenn ein Erbschein benötigt wird, um die Erbfolge nachzuweisen, können hierfür zusätzliche Kosten anfallen. Die Kosten für einen Erbschein können je nach Höhe des Nachlasses und der Zuständigkeit des Nachlassgerichts variieren.

    4. Kosten für die Beglaubigung von Dokumenten: Wenn beglaubigte Kopien von Dokumenten benötigt werden, wie beispielsweise bei einer Namensänderung oder einem Erbfall, können hierfür zusätzliche Kosten anfallen.

    5. Gegebenenfalls Kosten für einen Rechtsanwalt oder Notar: Wenn eine Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder Notar erforderlich ist, können hierfür zusätzliche Kosten anfallen.

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